Preise und Erstattungen
Geldschein Kostenübernahme Heilpraktiker

 

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in meiner Praxis ausschließlich privat nach der offiziellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985, sofern nicht anders vereinbart oder beschrieben.


Bei Privatversicherten, bzw. Beihilfeberechtigten
stelle ich Ihnen eine detaillierte Liquidation, also Rechnung aus.
Diese Rechnung können Sie dann, sofern Privat-, Beihilfe- oder Zusatzversichert, bei Ihrer Versicherung einreichen.
Um etwaige Unklarheiten bei der Erstattung der Kosten zu vermeiden, informieren Sie sich bitte im Voraus, in welcher Höhe die Kosten für naturheilkundliche Leistungen des Heilpraktikers von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Heilpraktikerkosten.

Gesetzliche Krankenversicherungen sind z.B. AOK, DAK, TKK, IKK, usw. und alle BKK.Eine Liste aller gesetzlichen Krankenversicherunge finden Sie hier