Patientenvertrag
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
im Gegensatz zu den meisten Ärzten führe ich keine Durchgangspraxis, (mit großem Wartezimmer) sondern eine Terminpraxis. Das bedeutet für meine Patienten fast keine Wartezeit.
Für das Erstgespräch mit eingehender Untersuchung und Therapie lasse ich mir immer 60 Minuten Zeit.
Leider kommt es in letzter Zeit häufig vor, dass der erste Termin kurzfristig abgesagt wird, beziehungsweise Patienten überhaupt nicht erscheinen. Das bedeutet auch für neue Interessenten wiederum eine längere Wartezeit auf einen Ersttermin.
Um eine reibungslose Praxisführung zu gewährleisten, habe ich mich dafür entschieden nur noch Patienten aufzunehmen, die einen Patientenvertrag eingehen.
Patientenvertrag:
– Bitte halten sie die Termine ein.
– Sagen Sie ihren Ersttermin spätestens 7 Werktage vor der vereinbarten Zeit ab, damit ein anderer Patient diesen erhalten kann.
– Sollte Sie den Ersttermin, aus welchen Gründen auch immer, nicht rechtzeitig absagen, so muss ich Ihnen die Ausfallzeit mit 60,- € berechnen.
Wenn Sie mit dieser Regelung einverstanden sind, so kehren Sie auf die vorherige Seite zurück und geben Sie Ihr Einverständnis, in dem Sie im entsprechenden Kästchen „einverstanden“ eintragen.
Sollten Sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, so tragen Sie bitte in das Feld „nicht einverstanden“ ein, damit ich Sie aus meinem Kalender streichen kann, um anderen Patienten einen Termin anzubieten.
An dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank!